Sie haben einen Patienten/eine Patientin genetisch beraten und möchten eine klinische Verdachtsdiagnose durch einen “Gen-Test” sichern bzw. abklären. Gerne organisieren wir für Sie die Diagnostik in einem hierfür akkreditierten bzw. zertifizierten Labor. Die hierfür benötigten Materialien entnehmen Sie bitte unserem Handbuch der Primärprobengewinnung.
Laut GenDiagnostikgesetz ist die genetische Diagnostik an den Arzt gebunden. Er muss zuvor über Art, Zweck, Ziel und Umfang aufklären, mögliche Befunde und ihre Bedeutung und dies im schriftlichen Einverständnis mit beidseitiger Unterschrift festhalten. Ohne dieses schriftliche Einverständnis kannd as Labor mit der Untersuchung nicht beginnen.
Das Gesetz unterscheidet die molekulare Diagnostik bei klinischem Verdacht auf eine genetische Erkrankung (“diagnostisch”) von der prädiktiven Diagnostik einer in der Familie gesicherten genetischen Erkrankung bei einem gesunden Angehörigen.
Beispiele aus der
In aller Regel lassen sich die o.g. Erkrankungen technisch auch vorgeburtlich aus einer Fruchtwaser- oder Chorionzottenprobe nachweisen. Dies setzt eine Genetische Beratung voraus - und bei vielen Erkrankungen die Kenntnis der in der Familie vorliegenden Erkrankung bzw. des exakten genetischen Befundes.
Für nicht alle Erkrankungen wird eine vorgeburtliche Diagnostik auch routinemäßig angeboten: das GenDiagnostikgesetz sieht eine Pränataldiagnostik nur für Erkrankungen vor, die mit einer schweren geistigen Behinderung einhergehen oder nicht heilbare, tödliche Erkrankungen, bei denen die Eltern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs haben würden. Es sieht die die Pränataldiagnostik und Untersuchung von unter 18-Jähriger ansonsten nur vor, wenn sich aus der genetischen Diagnose unmittelbare Konsequenzen für Therapie und Vorsorge ergeben. Spätmanifestierende Erkrankungen sind hiervon explizit ausgenommen, dies schliesst die erblichen Darm- und Brustkrebsprädspositionen ebenso ein wie z.B. nicht behandelbare neurodenegerative Erkrankung (z.B. eine Chorea Huntington).
Häufigere Fragestellungen
Bitte schicken Sie einen Überweisungsschein Muster "10" mit und tragen Sie darauf die Ausschlußziffer 32010 ein! Diese Leistungen belasten nicht das Laborbudget des überweisenden Arztes.
Ansprechpartnerin: Dr. rer. nat. Anja Louis Tel.: 0621 - 822742